Frequently Asked Questions
Sie Fragen – wir antworten:
Als Kfz Sachverständige in Aachen beantworten wir Ihre Fragen rund um die Schadenregulierung mit bestem Wissen und Gewissen. Beachten Sie hierbei zwingend unseren Haftungsausschluss:
Haftungsausschluss lesen
Die folgenden Fragen und Antworten dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Bei konkreten rechtlichen oder versicherungstechnischen Fragen empfehlen wir, sich an einen qualifizierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung oder das Vertrauen auf die hier bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Wo kann ich Gerichtsurteile zur Schadensregulierung nachlesen?
Über eine Google-Suche finden Sie sehr viele Internetseiten, die Ihnen hier weiterhelfen können, wie bspw. recht-aktuell oder captain-huk.
Was ist eine Abtretungserklärung und wofür braucht man die?
Eine Abtretungserklärung ermöglicht es, dass die Versicherung die Kosten direkt mit dem Kfz-Gutachter oder der Reparaturwerkstatt abrechnet, so dass Sie nicht direkt in Vorleistung treten müssen.
Muss ich einen Anwalt zur Durchsetzung meiner Ansprüche hinzuziehen?
Sie müssen nicht, aber Sie könnten. Sie können einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wo muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens für die Reparatur auszuwählen.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Bei der so genannten fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Kfz-Guatchten ermittelten Reparaturkosten netto auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Die fiktive Abrechnung ermöglicht Ihnen damit Flexibilität bei der Schadensregulierung.
Sucht die gegnerische Versicherung den Kfz-Gutachter aus?
Nein, bei einem unverschudeten Verkehrsunfall bestimmen Sie, welchen unabhängigen Kfz-Gutachter Sie beauftragen möchten. Wenn Sie den Unfall verursacht haben und Ihre Vollkasko den Schaden an Ihrem Fahrzeug übernehmen soll, dann sollten Sie erst Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten, welcher Kfz Gutachter beauftragt werden soll.
Was bedeutet Schadenminderungspflicht?
Schadenmiinderungspflicht bedeutet, dass alle Beteiligten eines Verkehrsunfalls keine unnötigen weiteren Kosten verursachen dürfen, da diese die gegnerische Versicherung dann nicht zu tragen hätte.
Grundsätzlich ist jeder Geschädigte oder Versicherungsnehmer verpflichtet, alles nach seinen Möglichkeiten zu unternehmen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Diese Minderungspflicht gilt für alle Ersatzforderungen. Dazu gehören z. B. die Kosten für Mietwagen, Reparatur, Sachverständige, den Anwalt und die Abschleppkosten. Manche Versicherer versuchen unter Berufung auf die Schadenminderungspflicht des Geschädigten, die Zahlung berechtigter Forderungen zu verweigern.
Nichtsdestotrotz hat der Geschädigte das Recht, einen Anwalt und einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten bzw. den Reparaturbetrieb oder das Mietwagenunternehmen frei zu wählen. Dadurch wird die Schadenminderungspflicht nicht verletzt.
Die Schadenminderungspflicht besagt, dass jeder Geschädigte oder Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den verursachten Schaden so gering wie möglich zu halten. Diese Pflicht gilt für alle möglichen Ersatzforderungen, einschließlich der Kosten für die Reparaturen, einen Mietwagen, Sachverständige, Anwälte oder auch Abschleppdienste. Einige Versicherer versuchen jedoch, die Zahlung berechtigter Ansprüche auf Basis der Schadenminderungspflicht abzulehnen.
Dennoch hat der Geschädigte das Recht, einen Anwalt für Verkerhsrecht oder einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen und den Reparaturdienst oder das Mietwagenunternehmen seiner Wahl auszuwählen, ohne die Schadenminderungspflicht damit zu verletzen.
Sollte nach einem unverschuldeten Unfalls, aufgrund eines vom Kfz Gutachter festgelegten Restwertes, das Fahrzeug verkauft werden, dann verletzt dies ebenfalls nicht die Schadenminderungspflicht.
Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung und wann habe ich Anspruch darauf?
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung, denn Ihr verunfalltes Fahrzeug verursacht trotz des Schadens weiterhin für Sie Kosten wie bspw. Versicherung und Kfz-Steuer, Abschreibungen oder einer Garagenmiete etc.. Diese werden mit der Nutzungsausfallentschädigung somit bezahlt. Alternativ können Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Die nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtypen und teilt sich in mehrere Klassen auf. Die Dauer und die Höhe hierfür finden Sie im erstelleten Schadengutachten wieder.
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Kontaktieren Sie uns und teilen uns Ihre offenen Fragen mit. Wir beantworten diese umgehend und können dadurch selber wieder etwas besser werden. Vielen Dank hierfür!
Gerne stellen wir dann auch Ihre Frage hier unseren Kunden zur Verfügung.
Was ist ein Bagatellschaden? Und wann sollte ich ein Kurzgutachten machen lassen?
Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten niedrig sind und damit typischerweise unter 750,00 Euro liegen. In solchen Fällen reicht oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus, anstelle eines umfassenden Gutachtens. Alternativ können Sie uns auch für ein Kurzgutachten beauftragen.
Ein Kurzgutachten ist in jedem Fall einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt vorzuziehen. Dieses Kurzgutachten beschreibt den Schaden detailliert anhand von Fotos, einer genauen Beschreibung des Schadens und einer gründlichen Kalkulation der Reparaturkosten. Dadurch bietet es eine viel umfassendere Aussagekraft als ein einfacher Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt und kann Ihnen in einem Streitfall helfen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Wie lange dauert die Erstellung ein Kfz-Schadengutachten in Aachen?
Ja nach Auslastung des Kfz Gutachters in Aachen und je nach Schadenumfang sowie Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges dauert die Erstellung eines Schadengutachtens nach dem Ortstermin wenige Stunden bis hin zu mehreren Tagen, selten jedoch länger als zwei Wochen.
Was ist der Wiederbeschaffungswert in einem Unfallgutachten Aachen?
Der Wiederbeschaffungswert gibt an, welchen Betrag Sie als Geschädigter auf dem Gebrauchtwagenmarkt aufbringen müssten, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen. Dabei berücksichtigt man ein Fahrzeug gleicher Marke, Modellreihe, Ausstattung, Laufleistung und Erhaltungszustand.
Dieser Wert basiert auf aktuellen Marktanalysen und bezieht sich in der Regel auf den Preis, den ein Käufer bei einem seriösen Fahrzeughändler zahlen müsste. Er dient als maßgebliche Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung und bestimmt, welche Entschädigung der Geschädigte erhält. In die Berechnung fließen Faktoren wie regional übliche Marktpreise, Sonderausstattungen und der allgemeine Zustand des Fahrzeugs ein.
Der Wiederbeschaffungswert unterscheidet sich vom Zeitwert oder Restwert und ist insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden relevant, da er darüber entscheidet, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder eine Ersatzbeschaffung ratsam wäre.
Was bedeutet merkantile Wertminderung?
Auch wenn ein Unfallfahrzeug technisch einwandfrei und nach höchsten Standards repariert wurde, bleibt es in den Augen potenzieller Käufer ein Unfallwagen und Sie müssen sogar bei einem Verkauf den Unfall mitteilen.
Dies führt dazu, dass das Fahrzeug bei einem späteren Verkauf häufig nur noch zu einem geringeren Preis veräußert werden kann als ein vergleichbares, unfallfreies Modell, obwohl Ihr Fahrzeugschaden nicht mehr erkennbar ist. Die Differenz zwischen dem potenziellen Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem eines instand gesetzten Unfallwagens bezeichnet man als merkantile Wertminderung. Ob und wie hoch eine merkantile Wertminderung Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zu steht, ermitteln wir durch die Erstellung eines Schadengutachtens.
Was ist ein Vorschaden und was ist ein Altschaden?
Was ist ein Vorschaden?
Ein Vorschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug in der Vergangenheit bereits beschädigt wurde, der Schaden jedoch vollständig instand gesetzt wurde. Solche Schäden entstehen meist durch frühere Verkehrsunfälle oder selbstverschuldete Beschädigungen, die anschließend professionell repariert wurden. Auch wenn der Mangel äußerlich nicht mehr sichtbar ist, bleibt das Fahrzeug ein instand gesetztes Unfallfahrzeug, was bei einem späteren Verkauf offengelegt werden muss.
Was ist ein Altschaden?
Ein Altschaden bezeichnet hingegen einen Schaden am Fahrzeug, der noch nicht behoben wurde. Das bedeutet, dass die Beschädigung weiterhin sichtbar oder funktional beeinträchtigend ist. Altschäden können aus älteren Unfällen stammen, bei denen die Reparatur entweder nicht erfolgt ist oder bewusst aufgeschoben wurde.
Was ist ein Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn ein Auto so stark beschädigt ist, dass es entweder nicht mehr repariert werden kann oder eine Reparatur teurer wäre als der Wagen selbst noch wert ist. In diesem Fall spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Der Kfz-Gutachter stellt dies in seinem Gutachten fest. Falls ein Totalschaden vorliegt, erhält man von der Versicherung nicht die Reparaturkosten, sondern eine Geldentschädigung – meist basierend auf dem Wiederbeschaffungswert des Autos abzüglich des Restwerts.
Gibt es verschiedene Arten von Totalschäden?
Ja, man unterscheidet in der Schadensregulierung in drei Arten von Totalschäden:
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Technischer Totalschaden:
Hier ist das Auto so schwer beschädigt, dass eine Reparatur entweder unmöglich oder völlig unwirtschaftlich wäre. Das bedeutet, dass der Wagen selbst nach einer Reparatur nicht mehr in seinen ursprünglichen Zustand gebracht werden kann. Meist ist der Restwert dann praktisch null. -
Wirtschaftlicher Totalschaden:
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den aktuellen Fahrzeugwert übersteigen. In so einem Fall lohnt es sich finanziell nicht mehr, das Auto zu reparieren, da die Kosten höher wären als der Wert des Fahrzeugs nach der Reparatur. -
Unechter Totalschaden:
Diese Art von Totalschaden kommt seltener vor. Sie liegt dann vor, wenn die Reparatur zwar theoretisch noch wirtschaftlich wäre, aber dem Besitzer nicht zugemutet werden kann – zum Beispiel bei einem fast neuen Auto (unter 1.000 km Laufleistung und maximal einen Monat alt), das durch einen Unfall stark beschädigt wurde. In solchen Fällen kann man die Entschädigung auf Basis eines Totalschadens abrechnen, selbst wenn eine Reparatur möglich wäre.
Wann wird die Versicherung meinen Schaden bezahlen?
Erfahrungsgemäß wird seitens Ihres Anwaltes nach dem Erhalt unseres Schadengutachtes der gegnerischen Versicherung eine Zahlungsfrist gesetzt, die bei geklärter Haftungsfrage meistens auch eingehalten wird. Damit wäre Ihr Schaden innerhalb 4 Wochen reguliert.

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